Änderung das Waffengesetzes

HINTERGRUND

Das geänderte Waffengesetz tritt am 06.Juli 2017 in Kraft. Die Änderungen des Waffengesetzes beinhalten hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA – Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.

Waffengesetz (WaffG)

Bundesgesetzblatt Seite 2133

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Einladung zum Schützenfest in Poltnitz am 04.06.2017

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Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft Ordonnanzgewehr vom 06.05.2017

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Ausschreibung Vereinsmeisterschaft – Ordonanzgewehr 06.05.2017

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Ausschreibung Kreismeisterschaft KK 3x20_60 liegend am 27.05.2017

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