Als angebliche Reaktion auf die terroristischen Untaten vom 13. November in Paris hat die EU-Kommission längst vorbereitet Pläne zur europaweiten Verschärfung des Waffenrechts auf den Tisch gelegt.
In völliger Verkennung oder bewussten Außerachtlassung der Tatsache, dass bei den Terrorangriffen in Paris ausschließlich illegal in die EU verbrachte und für EU-Bürger längst verbotene vollautomatische Kriegswaffen verwendet wurden und nicht eine einzige legale halbautomatische Sportschützenwaffe, enthält der Vorschlag zum Teil gravierende und ungerechtfertigte Verschärfungen für den legalen Waffenbesitz:
- Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht werden (amendment 6 article 5 no. 2).
- Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen auf maximal fünf Jahre befristet werden (amendment 7).
- Der Handel von Waffen über das Internet soll eingeschränkt und ausschließlich Händlern erlaubt werden (proposal 12).
- Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen (Waffen der Kategorie B 7 im Sinne der Richtlinie 91/477/EWG), sollen verboten werden (proposal 9).
- Halbautomatische Schusswaffen mit einer “hohen” Magazinkapazität sollen verboten werden (proposal 9).
- Die Regelungen zur Konstruktion von Gas- und Schreckschusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Umbau in schießfähige Waffen zu verhindern und Gas- und Schreckschusswaffen sollen meldepflichtig werden (proposal 13).
- Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sollen europaweit harmonisiert werden, um deren Rückbau in schießfähige Waffen zu verhindern und alle unbrauchbar gemachten Waffen sollen ebenfalls meldepflichtig werden, sofern sie nicht gleich vollständig verboten werden (proposal 7).
- Alle Verschärfungen sollen auch für Sammler gelten (proposal 5).
- Alle verbotenen Waffen sollen zerstört werden (amendment 6 article 6).
Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Ausführliche Vorschläge in englischer Sprache (.pdf)
Die Vorschläge sind in weiten Teilen für die rechtstreuen Sportschützen unakzeptabel, deren Sportausübung mit halbautomatischen Waffen und Eigentum an den Waffen akut gefährdet wäre, würden die Pläne realisiert.
Es handelt sich bei dem vorgelegten Papier zunächst “nur” um einen Vorschlag der Kommission, der erst noch in den Gremien der Europäischen Union behandelt werden muss. Noch ist also Zeit zu reagieren. Was Sie tun können finden Sie sogleich unter “Petition zeichnen!”, “Abgeordnetenanschreiben” und “Forum Waffenrecht”.
Aktion 1: Petition zeichnen!
Das geht am einfachsten über diesen Link: http://www.gunban.eu/
Aktion 2: Abgeordnetenanschreiben
Das Recht der Europäischen Union wird vom Rat der Europäischen Union (Wikipedia) und dem Europäischen Parlament (Wikipedia) gemacht. Diese beiden Gremien können die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Verschärfung des Waffenrechts stoppen.
Die Abgeordneten des Europaparlaments (EP) können direkt angesprochen werden. Die Suche des EP ermöglicht das Auffinden der Abgeordneten und gibt auch die Emailadressen aus. Besonders relevant sind insbesondere die Abgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament und der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa.
Der Europäische Rat kann über die Bundesregierung und damit über die Abgeordneten des Bundestages (BT) angesprochen werden. Die Abgeordneten, auch nach örtlicher Zuständigkeit geordnet, sind ebenfalls im Internet abrufbar.
Besonders wichtig bei der Information von Abgeordnete von EP und BT über die Problematik: Dem Vorhaben der EU-Kommission sollt eine klare Absage erteilt wird. Es ist dabei zweckdienlich, wenn dies unaufgeregt, sachlich und ruhig erfolgt. Übertreibungen, Polemik und drastische Ausführungen wären hingegen hinderlich; Drohungen oder gar strafrechtlich relevante Äußerungen kommen bei rechtstreuen Sportschützen ohnehin nicht vor.
Aktion 3: Forum Waffenrecht stärken
Das Forum Waffenrecht ist auch und gerade für die Sportschützen des BDS unverzichtbare Interessensvertretung auf nationaler und internationaler Ebene. Gerade in der gegenwärtigen Situation zwischen IPSC-Gemeinnützigkeitsproblematik und EU-Waffenrechtsverschärfung ist das Forum gleichermaßen Klammer der Interessenverbände wie zentraler Partner des BDS. Die Leistungsfähigkeit des Forums und sein politisches Gewicht kann zum Wert einer einzelnen Packung Munition im Jahr durch die Mitgliedschaft im Forum gestärkt werden, wozu der BDS ausdrücklich ermuntert.
Übrigens: BDS-Präsident Gepperth ist Vizepräsident im Forum Waffenrecht.